"Strafzins für alle" - Verbot ist wohl vom Tisch

... titelte FONDS-online. Es ist eigentlich nicht zu glauben. Da versuchen Geldspekulanten, die Rendite ihrer Spekulationskasse gesetzlich absichern zu lassen. Renditen wohlgemerkt, die der Markt schon lange nicht mehr hergibt. Der Markt verlangt Durchhaltekosten auf Spekulationskassen, um eine angemessene Zinsdifferenz zu langfristigen Einlagen herzustellen. Um politisch Stimmung gegen derartige Durchhaltekosten zu schüren, bedient man sich der FDP-Bundestagsfraktion.

FONDS-online schreibt am 24.03.2020, dass es kein gesetzliches Verbot von »Strafzinsen« für Privatkunden geben wird. Banken können also weiterhin Verwahrentgelte fordern. Das passt den Vermögenden nicht, weshalb sie versuchen, die Weitergabe der Negativzinsen gesetzlich zu verhindern. Schon die Wortwahl »Strafzinsen« entlarvt die Absicht und sollte anständige Politiker warnen.

Ökonomisch ist es äußerst sinnvoll, die Zinsen auf kurzfristiges Geld in den negativen Bereich zu ziehen, um eine ausreichend steile Zinsstruktur wiederherzustellen. Insbesondere im Privatkundenbereich gelingt es immer weniger, die Halter gewaltiger Girokontenbestände zum Wechsel in Termingelder oder andere Anlagen zu bewegen. Dies ist aber immer dringender nötig, um eine solide Geschäftsgrundlage zu gewährleisten. Die Geschäftsbanken tun sich jedoch schwer, Kosten, die ihnen durch die überschüssige Liquidität entstehen, an die Verursacher weiterzugeben. Nur zögerlich trauen sie sich.

Die massive Ausweitung der täglich fälligen Einlagen, sprich die Spekulationskassen bzw. Geldhorte, kann nur auf ein gesundes Maß zurückgeführt werden, wenn die Geschäftsbanken Kostentransparenz herstellen können. Einige Genossenschaftsbanken sind auf diesem Weg bereits mutig vorangeschritten. Um diese Entwicklung aufzuhalten, hat die Finanzlobby sehr erfolgreich daran gearbeitet, diesen völlig selbstverständlichen und notwendigen Vorgang mit dem Begriff »Strafzinsen« zu diffamieren. In Hinterzimmern wurde daran gearbeitet, Durchhaltekosten auf Spekulationskassen generell zu verbieten. Doch damit ist die Spekulantenlobby gescheitert.

Bei FONDS-online heißt es dazu:»Die Bundesregierung plant nicht, gesetzliche Maßnahmen gegen Strafzinsen für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten einzuführen. Das berichtet, das ›Handelsblatt‹ unter Berufung auf eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.« Ein Hinweis darauf, wie wichtig die Weitergabe dieser »Strafzinsen« für die Geschäftsbanken ist, und dass eigentlich eine gesetzliche Regelung notwendig wäre, um die entstehenden Kosten vollständig an die Verursacher weiterzureichen, fehlt an dieser Stelle leider.

Der Beitrag gibt stattdessen einen Hinweis darauf, warum ein Teil der Finanzspekulanten und der großen Geldvermögensbesitzer nervös wird: »Der Anlass für die Anfrage der FDP ist, dass mehr und mehr Geldinstitute von ihren Kunden Strafzinsen verlangen – zuletzt die European Bank for Financial Services (Ebase). Von 1.300 untersuchten Geldhäusern nehmen 211 mittlerweile Negativzinsen, davon 113 im Privatkundenbereich, wie das Handelsblatt unter Verweis auf das Vergleichsportal biallo.de schreibt. Sie leiten die Strafzinsen in Höhe von 0,5 Prozent, die sie bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für das Parken überschüssiger Mittel bezahlen müssen, an ihre Kunden weiter.«

Es ist erfreulich zu beobachten, dass die Finanzlobby sich derzeit so diskreditiert hat, dass die Gesetze des Marktes auch gegen die Interessen des Finanzkapitals eine Chance haben.

Lesen Sie hierzu auch: »Ein Hoch der Negativzinspolitik in der FAZ«, »Die Wirtschaft braucht jetzt Negativzinsen« und »Stabile Währung durch Haltegebühr auf Geld«.


Klaus Willemsen, 24.06.2020


Verwendete Quellen:

www.fondsprofessionell.de/news/unternehmen/headline/strafzins-fuer-alle-verbot-ist-wohl-vom-tisch-196313/

www.inwo.de/medienkommentare/ein-hoch-der-negativzinspolitik-in-der-faz/

www.inwo.de/medienkommentare/die-wirtschaft-braucht-jetzt-negativzinsen/

www.geldreform.eu/stabile-waehrung-durch-haltegebuehr-auf-geld/