<link www.rp-online.de/wirtschaft/finanzen/landgericht-tuebingen-stoppt-sogenannte-strafzinsen-aid-1.7350506 _blank external-link-new-window>»Das Landgericht Tübingen hat erstmals einer Bank in Deutschland verboten, Negativzinsen von Privatkunden zu verlangen«</link>, schreibt Georg Winters in seinem RP-Leitartikel. In Kombination mit der Überschrift »Landgericht Tübingen stoppt sogenannte Strafzinsen«, werden die Leser gezielt in die Irre geführt. Sowohl das Wort »Strafzinsen« als auch der Eindruck, Negativzinsen seien juristisch verboten worden, sind nicht korrekt. Noch haarsträubender, allerdings nicht den Berichterstattern sondern der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg anzulasten, ist die damit einhergehende Behauptung, dieses Gerichtsurteil würde den Sparkassen-Kunden den Rücken stärken.
Im einzelnen: das Gericht hat untersagt, bei bestehenden Konten Negativzinsen zu berechnen, wenn diese nicht schon bei Vertragsschluss vorgesehen waren. Dieser Sachverhalt ist der allgemeinen Ignoranz der gesamten ökonomischen Gemeinde geschuldet. Dass eine Rendite sowohl hoch, als auch niedrig oder negativ sein kann, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Ausblendung negativer Zinssätze in Theorie und Praxis ist, nüchtern betrachtet, kaum fassbar. Als hätte man den negativen Zahlenbereich erst zur Jahrtausendwende entdeckt. Die Banken haben es schlicht versäumt, diese Möglichkeit bei der Formulierung ihrer Verträge vorzusehen. Daher ist dieses Urteil für bestehende Vereinbarungen juristisch zwingend.
Damit ist jedoch keineswegs ein grundsätzliches Verbot von Negativzinsen für Guthaben auf Tagesgeldkonten ausgesprochen worden. Vor allem aber, und das ist der springende Punkt, sind Negativzinsen für 99% der Sparkassen-Kunden vorteilhaft, weil sie ihnen Kosten vermeiden.
Seit Jahren entstehen den Kreditinstituten durch das Horten von Geld Kosten in Millionenhöhe. Aus Furcht vor unseriöser Presse, geben sie diese Kosten nicht an die Verursacher weiter sondern erhöhen, möglichst unauffällig, die Kontokosten für alle Kunden. Millionen Bankkunden zahlen so die Kosten, die wenige Spekulanten mit hohen Girokonten-Summen verursachen. Warum ausgerechnet eine Verbraucherzentrale vorgibt, jene schützen zu müssen, die ihre Ersparnisse in 5-, 6-und 7-stellige, täglich fällige Einlagen umschichten, ist vollkommen rätselhaft. Hier geht es um Geldbesitzer, die ihr überschüssiges Geldvermögen bewusst nicht auf drei oder fünf Jahre anlegen oder investieren.
Wenn es sich jemand leisten kann, bsw. 100.000 € täglich verfügbar zu halten, kann er sich auch leisten, die dafür anfallenden Bankkosten von 400 € pro Jahr selber zu zahlen. Die beklagte Bank wird diese Kosten, wie die meisten anderen Geldinstitute auch, nun an alle Kunden mit Girokonten zu gleichen Teilen weitergeben müssen. Millionenkosten, die jetzt Rentner, Alleinerziehende und alle Bankkunden mit kleinen oder mittleren Gehältern durch ihre höheren Gebühren aufbringen müssen. Was das mit Verbraucherschutz zu tun hat, ist nicht nachvollziehbar.
Die irreführende Berichterstattung ist überhaupt nur dadurch möglich, dass die Bürger die Absurdität dieser Zusammenhänge nicht erfassen können. Die Geschäftsbanken sitzen tatsächlich auf Billionen Euro Guthaben, die von ihren Besitzern nicht mehr langfristig angelegt werden. Vernünftigerweise verlangt die europäische Zentralbank für diese Geldhortung von den Geschäftsbanken eine Gebühr. Würden diese Kosten komplett an die Verursacher weitergegeben werden, hätte dies den Abbau der Bestände zur Folge und würde in Form weiter sinkender Kreditkosten der gesamten Volkswirtschaft und allen Bürgern nutzen. Die Desinformation, wie sie hier vorliegt, verhindert diese absolut sinnvolle Weiterentwicklung unseres Geld- und Bankensystems. Verwundert es, dass immer mehr Bürger den etablierten Medien ihr Vertrauen entziehen? Wozu brauche ich eine Tageszeitung, wenn Sie mir verquere Lobbypolitik statt objektiver Informationen bietet?
Lesen Sie dazu bitte auch <link www.inwo.de/medienkommentare/urteil-gegen-negativzinsen-oekonomisch-gesehen-falsch/ _blank external-link-new-window>»Urteil gegen Negativzinsen ökonomisch gesehen falsch«</link>, <link www.inwo.de/medienkommentare/wann-gibt-s-mal-wieder-richtig-zinsen/ _top external-link-new-window>»Wann gibt's mal wieder richtig Zinsen?«</link> und <link www.geldreform.eu/stabile-waehrung-durch-haltegebuehr-auf-geld/ _blank external-link-new-window>»Stabile Währung durch Haltegebühr auf Geld«</link>.
Klaus Willemsen, 27.1.2018
Verwendete Quellen:
<link medienkommentare/urteil-gegen-negativzinsen-oekonomisch-gesehen-falsch/>http://www.inwo.de/medienkommentare/urteil-gegen-negativzinsen-oekonomisch-gesehen-falsch/</link>
www.inwo.de/medienkommentare/wann-gibt-s-mal-wieder-richtig-zinsen/
<link www.geldreform.eu/stabile-waehrung-durch-haltegebuehr-auf-geld/>http://www.geldreform.eu/stabile-waehrung-durch-haltegebuehr-auf-geld/</link>